In Erinnerung an den Gründungstag der IARU , 18. April 1925, in Paris
Mit Sprecherlaubnis für Kinder und Jugendliche:
Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht
eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft über-
mitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.
https://www.oevsv.at/oevsv/aktuelles/Sprechfreiheit-fuer-Kinder-und-Jugendliche-2020